Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm · Schmiede Consulting LLC · Stand: 13.08.2026
Diese Bedingungen gelten für alle Partnerinnen und Partner, die Angebote der Schmiede Consulting LLC (nachfolgend „wir") gegen Provision vermitteln. Die Teilnahme erfolgt auf Einladung bzw. nach Freigabe durch uns; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Teilnehmen können ausschließlich unternehmerisch tätige Personen im Sinne des § 14 BGB (bzw. das jeweilige nationale Äquivalent).
Beide Seiten können die Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung beenden. Bereits ordnungsgemäß entstandene, unstrittige Provisionsansprüche bleiben davon unberührt — außer bei Beendigung wegen eines Verstoßes nach Ziffer 6.
Die Provisionshöhe wird individuell vereinbart und vor der Bewerbung schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt. Ohne vorherige Vereinbarung besteht kein Provisionsanspruch.
Die Provision ist pro vermitteltem Kunden und Vertrag auf maximal 3.000,00 EUR begrenzt. Dieser Deckel gilt gleichermaßen für Gruppen-Coaching, 1:1-Coaching und Done-for-You-Dienstleistungen. Grund ist die hohe persönliche Betreuungsintensität dieser Programme — höhere Auszahlungen wären wirtschaftlich nicht tragfähig und gingen zulasten der Qualität für den Kunden.
Klarstellungen zum Deckel:
Im Regelfall zahlen wir innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung aus. In begründeten Einzelfällen kann die Auszahlung bis zu 6 Monate dauern. Solche Einzelfälle sind insbesondere:
Kein Provisionsanspruch besteht bei Widerruf, Storno, Rückerstattung, Chargeback, Dispute oder Zahlungsausfall. Bereits ausgezahlte Provisionen werden in diesen Fällen mit künftigen Provisionen verrechnet oder zurückgefordert. Rechnungen unter 50,00 EUR können bis zum Erreichen dieser Grenze gesammelt werden.
Wurde eine Provision bereits ausgezahlt und holt der Kunde den gezahlten Betrag später über PayPal, Stripe, Klarna, Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift durch Chargeback, Dispute oder Rückbuchung wieder zurück, ist der Partner verpflichtet, die entsprechende Provision zurückzuzahlen oder sie gegen offene oder künftige Provisionen aufzurechnen. Wird der Dispute später zugunsten des Verkäufers entschieden und fließt das Geld wieder zurück, wird der einbehaltene Betrag wieder an den Partner ausgekehrt. Die Rückforderungspflicht besteht für 180 Tage nach Zahlungseingang des Kunden; danach entfällt sie für diesen Verkauf.
Es gilt Last-Click-Wins (Last-Cookie-Wins): Entscheidend ist der letzte Partner, dessen Affiliate-ID oder Partnerlink vor der Erfassung des Leads bzw. vor dem Verkauf nachweislich vom Kunden genutzt wurde. Ist ein Interessent bereits zuvor bei uns erfasst, kann die Zuordnung durch einen späteren, nachweislichen Partner-Klick überschrieben werden, sofern dieser im Rahmen der gültigen Cookie-/Tracking-Frist liegt. Bereits laufende Verträge oder bereits abgeschlossene Käufe werden nicht nachträglich neu zugeordnet.
Alternativ zählt die eindeutige Nennung des Partners durch den Kunden im Erstgespräch. Kunden, die bereits in einem laufenden oder abgeschlossenen Programm sind, gelten nicht als Neukunden. Bei Unklarheiten entscheiden wir nach den vorliegenden Systemprotokollen und legen dir diese auf Wunsch offen.
Wir stehen für ehrliche Vermarktung. Ausdrücklich untersagt sind insbesondere:
Rechtsfolge: Bei einem Verstoß können wir die Teilnahme fristlos beenden. Offene Provisionsansprüche aus den betroffenen Vermittlungen entfallen; entstandene Schäden, Abmahn- und Rechtsverfolgungskosten machen wir geltend.
Wir können diese Bedingungen anpassen und informieren aktive Partner mit angemessenem Vorlauf per E-Mail; für bereits vermittelte Kunden gelten die zum Zeitpunkt der Vermittlung vereinbarten Konditionen. Die Teilnahme begründet kein Arbeits-, Anstellungs-, Handelsvertreter- oder Gesellschaftsverhältnis und keine Exklusivität. Einwände gegen eine Provisionsabrechnung sind innerhalb von 60 Tagen nach Zugang schriftlich zu erheben. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.
Fragen zum Partnerprogramm: info@philipp-bolender.com. Es gelten ergänzend unsere AGB, die Datenschutzerklärung und der Einkommens-Hinweis.
Auszahlungen erfolgen erst, wenn ein Mindestbetrag von 50,00 EUR an offenen Provisionsansprüchen erreicht ist. Geringere Beträge werden gesammelt und verrechnet. Wird das Partnerprogramm beendet oder das Partnerkonto geschlossen, bevor die Schwelle erreicht wird, entfällt der Anspruch auf Auszahlung der unter 50,00 EUR liegenden Restbeträge, es sei denn, diese wurden durch einen abgeschlossenen, gültigen Verkauf bereits unstrittig erwirtschaftet.
Bleibt ein Partnerkonto 12 Monate lang ohne genehmigten Lead inaktiv, können wir das Konto schließen und nicht ausgezahlte, unter der Mindestschwelle liegende Guthaben einbehalten. Dies dient der Vermeidung von Dauerkonten ohne wirtschaftliche Aktivität.
Wir prüfen jeden Lead vor der Provisionsgutschrift. Wir behalten uns vor, Leads abzulehnen, wenn sie:
Die Entscheidung erfolgt nach den vorliegenden Systemprotokollen und ist bindend, solange sie nicht offensichtlich willkürlich ist. Ein erfolgreicher Versand eines Lead-Formulars allein begründet noch keinen Provisionsanspruch.
Alle Marken, Logos, Bilder, Fotos, Videos, Texte, Voice-Clips, Kursinhalte, Werbemittel und sonstigen Materialien sind geschützt. Partner dürfen diese nur nutzen, soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich freigegeben wurden.
Ausdrücklich untersagt ist ohne Freigabe:
Bei Verstoß können wir die Teilnahme fristlos beenden, offene Provisionsansprüche entfallen und Schadensersatz sowie Abmahn- und Rechtsverfolgungskosten geltend machen.
Der Partner stellt uns frei und hält uns schadlos für alle Schäden, Kosten, Anwaltskosten, Abmahnungen, Bußgelder, Verfahren oder sonstige Nachteile, die durch seine Werbung, seine Datenverarbeitung, seine Vertragsverletzungen, Verstöße gegen geltendes Recht (insbesondere UWG, TMG, DSGVO) oder Rechte Dritter entstehen. Das gilt auch für falsche oder irreführende Angaben, die der Partner über unsere Angebote, Preise, Leistungen oder über mich als Person verbreitet.
Diese Freistellungspflicht gilt unabhängig davon, ob der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde. Sie besteht auch nach Beendigung der Teilnahme fort, soweit der Anspruch aus der Partnerschaftszeit resultiert.
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Weitere Haftungsausschlüsse ergeben sich aus unseren AGB.
Der Partner kann Rechte und Pflichten aus diesem Partnerprogramm nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen. Wir sind berechtigt, Forderungen aus dem Partnerprogramm an Dritte abzutreten.
Der Partner erkennt an, dass wir die unmittelbare Vertragspartnerin der Kunden bleiben. Der Partner darf vermittelte Kunden nicht für eigene konkurrierende Angebote anwerben oder die Kundenbeziehung für eigene Zwecke nutzen, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung der Teilnahme für die Dauer der ursprünglichen Kundenbeziehung fort.
Der Partner ist bei der eigenen Lead-Erfassung und -Werbung selbstständig Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er ist allein dafür verantwortlich, dass seine Einwilligungen, Formulare, Datenspeicherung und Datenweitergabe rechtmäßig sind. Es besteht keine gemeinsame Verantwortlichkeit. Wir verarbeiten nur die Daten, die der Partner uns zur Abwicklung des Partnerprogramms übersendet, und zwar gemäß unserer Datenschutzerklärung.
Auf das Partnerprogramm finden, soweit rechtlich zulässig, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schmiede Consulting LLC einschließlich der Regelungen zum anwendbaren Recht und Gerichtsstand Anwendung. Zwingende gesetzliche Vorschriften, die nicht abbedungen werden können, bleiben unberührt.